Kodierungen und Schadensbilder.

Hier ist der Schadenskatalog zu finden.

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Beschreibung

BAF
Oberflächenschaden
Die Innenfläche einer Rohrleitung wurde durch mechanische oder durch chemische Einwirkung (einschließlich Korrosion bei Metallrohren) beschädigt. Der Kode ist nur bei chemischen oder von innen ausgehenden mechanischen Angriffen auf die Rohrwandung nicht ausgekleideter Rohre zu verwenden. Ggf. können Mehrfachbeschreibungen erforderlich sein. Korrosion von außen ist mit BAFZB zu beschreiben und über das Anmerkungsfeld zusätzlich zu benennen. Folgende Kodes werden nicht zugelassen: BAFJA, BAFBB, BAFBC, BAFBD.
Art des Schadens:
A - erhöhte Rauheit
B - Abplatzung - Ausbruch kleiner Teile aus der Oberflächenstruktur
C - Zuschlagstoffe sichtbar
D - Zuschlagstoffe einragend
E - Zuschlagstoffe fehlen
F - Bewehrung sichtbar
G - Bewehrung einragend
H - Bewehrung korrodiert - Die Charakterisierung 1 (H) darf nur bei korrosionsbedingtem Substanzverlust der Bewehrung verwendet werdenn.
I - fehlende Wand - Charakterisierung 1 (I) ist bei korrosionsbedingtem, vollständigem Substandverlust des Rohmaterials (Loch) zu verwenden. Falls Boden oder ein Hohlraum sichtbar ist, sind zusätzlich die Kodes BAO oder BAP zu verwenden
J - Korrosionserscheinungen an der Oberfläche - Die Charakterisierung 1 (J) ist nur bei metallischen Werkstoffen zu verwenden.
K - Blasen(Beulen)
Z - andere Oberflächenschaden - wenn diese verwendet wird, müssen weitere Angaben als Anmerkung aufgezeichnet werden. Charakterisierung 1 (Z) ist auch bei einem fehlenden oder schadhaften inneren Fugenabschluss von Dehnungsfugen (z.B. in Ortbetonkanälen) zu verwenden und muss dann mit der standardisierten Feststellung FI ergänzt werden.
Schadensursache:
A - mechanische Beschädigung
B - chemischer Angriff- allgemein - ( z.B. Korrosion der Bewehrung)
C - chemischer Angrif - Schaden oberhalb des Wasserspiegels
D - chemischer Angriff - Schaden unterhalb des Wasserspiegels
E - nicht eindeutig feststellbar
Z - andere Ursachen - wenn dies verwendet wird, müssen weitere Angaben als Anmerkung aufgezeichnet werden.

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