Ein Schaden am Steigeisengang, an einer Steigleiter oder an einem Steigkasten. Mehrere schadhafte/fehlende Steigeisen sind als Streckenfeststellung zu beschreiben.
Art des Schadens: A - lockeres Steigeisen B - fehlendes Steigeisen C - korrodiertes Steigeisen D - verbogenes Steigeisen E - Kunststoffverkleidung des Steigeeisens gebrochen F - Handlauf der Steigleiter korrodiert G - lockere Absturzsicherung der Leiter H - fehlende Absturzsicherung der Leiter I - Korrodierte Absturzsicherung der Leiter J - korrodierte Leitersprossen K - Schadhafter Steigkasten Z - anderer Schaden - wenn dies verwendet wird, müssen weitere Angaben als Anmerkung aufgezeichnet werden.
Anzahl der schadhaften Steigeisen oder Steigkästen