Mörtel aus Mauerwerk oder Ziegelverbänden fehlt ganz oder teilweise. Falls das Schadensbild auf Korrosion zurückzuführen ist, ist diese zusätzlich zu beschreiben (Kode DAFZ). Fehlender Fugenmörtel bis zu einer Tiefe kleiner als 5 mm ist nicht aufzuzeichnen. Über abweichende Toleranzwerte entscheidet der Auftraggeber.
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Tiefe zwischen Mauerwerksoberfläche und Mörteloberfläche