Der Schachtquerschnitt oder der Querschnitt der Inspektionsöffnung hat sich gegenüber der Ursprungsform verformt. Dies kann einhergehen mit anderen Schäden, wie Rissbildung, oder bei biegeweichen Werkstoffen darauf begrenzt sein. Bei biegesteifen Bauwerken mit Deformation aufgrund von Rissbildung oder Bruch sind diese zuerst zu beschreiben und zusätzlich die Deformation. Bei punktueller Deformation ist immer die Lage am Umfang aufzuzeichnen.
Art der Verformung: A - Allgemein - betrifft einen großen Teil der Wand des Schachtes oder der Inspektionsöffnung B - Punktuell - betrifft einen relativ kleinen Teil der Wand des Schachtes oder der Inspektionsöffnung
Maximale Abmessungsminderung in Prozent. Die Quantifizierung erfolgt durch Messung mittels Maßstab mit mm-Teilung oder mindestens gleichwertige Messverfahren sowie entsprechende Umrechnung (s. BAA).
Falls die Verformung lokalisiert wurde, sollte die Lage aufgezeichnet werden