Der Kode darf nur für alle Risse ohne Verschiebung der Rohrsegmente untereinander. Deformation muss ggf. zusätzlich beschreiben werden. Über abweichende Toleranzwerte bei der Charakterisierung 1 entscheidet der Auftraggeber.
An Querrissen ggf. vorhandenen Versatz muss als Anmerkung zum Kode dokumentiert werden.
Scherbenförmige Rissbildung muss mit Charakterisierung 2 (C) beschrieben werden.
Art der Rissbildung: A - Oberflächenriss (Haarriss) - ein Riss, der nur an der Oberfläche auftritt. Bei Charakterisierung A wird die Quantifizierung nicht gefordert. B - Riss - Risslinien an der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz. Charakterisierung B gilt für eine Quantifizierung >= 0,5 mm C - Klaffender Riss - offener Spalt in der Rohrwand erkennbar, Segmente noch am Platz. Charakterisierung C gilt für eine Quantifizierung >= 5 mm
Verlauf der Rissbildung: A - in Längsrichtung - ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen parallel zur Rohrachse verläuft; B - am Rohrumfang - ein Riss oder Bruch, der im Wesentlichen am Rohrumfang verläuft; An Querrissen ggf. vorhandener Versatz muss als Anmerkung zum Kode dokumentiert werden. C - komplexe Rissbildung - eine Gruppe von Rissen, die nicht als Längs- oder Querriss beschrieben werden können; Scherbenförmige oder von einem Punkt ausgehende Rissbildung muss mit Charakterisierung 2 (C) beschreiben werden. D - gewundene oder spiralförmige Rissbildung E - von einem Punkt ausgehende Ausbreitung (sternförmige Rissbildung)
Breite des Risses in mm.Die Quantifizierung erfolgt für Werte kleiner 1 mm mit einer Nachkommastelle.